Kosten

Abrechnung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Nach einem Vorgespräch, in dem die Indikation für eine mögliche Behandlung geklärt werden kann und geschaut werden kann, ob wir zusammen vertrauensvoll arbeiten können, erfolgt ein Antrag bei der Krankenkasse. Nach der Bewilligung kann die Behandlung mit Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse beginnen.

Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen nach Antragsstellung übernommen. Dies gilt auch für das Erstgespräch, das im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann.
Die Kosten für eine Sitzung von 50 Minuten betragen 120,66 Euro (3,0facher Satz). Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Dazu sollten Sie sich frühzeitig mit der Krankenversicherung und gegebenenfalls der Beihilfestelle in Verbindung setzen

Selbstzahler

Die Kosten für eine Therapiesitzung beträgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 131,15 Euro pro Therapiesitzung.

Ausfallhonorar

Termine, die nicht binnen 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich in Rechnung.